Agentur für Arbeit Saarland
Sondereinlagen nach DGUV
für Unfallsicherheitsschuhe
Erstversorgung oder Folgeversorung über die Agentur für Arbeit
(wenn nicht mind. 15 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt wurde)
- Fordern Sie sich ihre Formulare direkt bei der Agentur für Arbeit (Wadern oder Saarbrücken) unter Angabe ihres Namens und Bekanntgabe ihres Rezeptes über DGUV- Einlagen an.
- Nach Erhalt dieser Formulare schreiben wir Ihnen einen Kostenvoranschlag. Diesen reichen Sie bitte mit ihren ausgefüllten Formluaren und dem Rezept bei der Agentur für Arbeit wieder ein.
- Die Genehmigung wird nun an Sie als Kunde geschickt. Bitte informieren Sie uns sobald die Genehmigung bei Ihnen eingegangen ist. Wir benötigen das Genehmigungsschreiben im Original sowie die Bestätigung über die Abtretung des Rechnugsbetrages.
- Falls Sie ihre Unfallsicherheitsschuhe noch nicht bei uns abgegeben haben, tun Sie dies bitte spätestens bei Abgabe ihrer Original Unterlagen bei uns.
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A C H T U N G :
Wir benötigen vor der Herstellung der Einlagen von Ihnen genaue Informationen über den Hersteller ihres Schuhes mit Angabe des Modells und der Schuhgröße. Wir akzeptieren nur Schuhmodelle, die nach DGUV-Regel geprüft sind. Leider ist eine Herstellung der orth. Sondereinlagen nach DGUV 191 ohne diese Angaben nicht möglich.
Diese Informationen bekommen Sie in der Regel über die Website oder ihren Katalog des Schuhherstellers.